Weitreichende Konsequenzen für Landes- und kommunale Geodateninfrastrukturen

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Seit dem 15. Mai 2007 ist die vom Europäischen Parlament und Rat der Europäischen Union verabschiedete Richtlinie 2007/2/EG in Kraft. Diese Richtlinie zielt auf die Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Initiiert zur Unterstützung einer europäischen Umweltpolitik hat sie weitreichende Auswirkungen auf die Anbieter behördlicher Geodaten in der EU.

Mit dem Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz) wurde diese Richtlinie für den Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 2009 in nationales Recht umgesetzt, die operative Realisierung koordiniert die GDI-DE. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, das Geodaten und Geodatendienste zu kommunalen Themen wie Verwaltungseinheiten, Adressen, statistischen Einheiten, Bodennutzung nach sozioökonomischen Zwecken, Demografie und vielen anderen Daten mehr, durch die ursprünglich zuständigen Stellen bereitzustellen sind.

Dies hat weitreichende Konsequenzen für Landes- aber auch für kommunale Geodateninfrastrukturen (GDI). So sind Kommunen bspw. verpflichtet, ab dem 15. Mai 2010 Metadaten zu Geodaten zu erfassen und zu pflegen und hierbei die Metadatenprofile der Landes-GDI zu beachten.

Für Kommunen bedeutet dies bspw. die Harmonisierung interner Datenbestände zu organisieren, Metadatensysteme einzuführen, die Qualität der Geodaten zu überwachen, Metadaten zu erzeugen, qualitätszusichern und zu veröffentlichen und ggf. die interne Infrastruktur auf dieses neue Anforderungsprofil auszurichten.

SBI unterstützt hierbei durch die Ermittlung des Handlungsbedarfes, der Konzeption angemessener organisatorischer und technischer Rahmenbedingungen, der Erarbeitung von Einführungskonzepten, des Anpassungsbedarfes der vorhandenen Infrastruktur und der Definition geeigneter Maßnahmen. Zur Abklärung des Handlungsbedarfs hat SBI ein standardisiertes INSPIRE-Vorgehensmodell entwickelt.

 

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